Regeln für die Veröffentlichung von Kleinanzeigen

im Extra-Markt des WESER-KURIER auf www.weser-kurier.de/extramarkt

Ein Verstoß gegen die Regeln zur Veröffentlichung von Kleinanzeigen im WESER-KURIER und auf www.weser-kurier.de hat die sofortige Löschung des entsprechenden Inserats zur Folge. Die Entscheidung, ob ein Verstoß vorliegt, trifft allein die Bremer Tageszeitungen AG.

1. Allgemeines

Im Extra-Markt werden ausschließlich Verkaufsangebote und -gesuche von Privatinserenten kostenlos veröffentlicht, jedoch


Die Angabe von Web-Adressen (z.B. www.ihrname.de) ist nicht zulässig! Den Textzusatz: „Nur gegen Vorkasse oder Erstattung des Porto“ lehnen wir ab. Haushaltsauflösungen und private Flohmärkte werden nur mit offener Anschrift und Legitimation durch Personalausweis veröffentlicht. Nur Markenartikel oder Herstellerfirmierungen dürfen in Versalien (GROßBUCHSTABEN) geschrieben werden. Gewerbliche Inserate sind kostenpflichtig!

2. Alkohol, Zigaretten

Das Anbieten von Alkohol und Zigaretten ist nicht möglich.

3. Arzneimittel

Das Anbieten von Arzneimitteln, ärztlichen Leistungen und Gutscheinen über ärztliche Leistungen ist nicht möglich.

4. Angebote mit sexuellem und jugendgefährdendem Inhalt

Artikel und Leistungen mit sexuell ausgerichtetem Inhalt oder sexuell ausgerichteter Zweckbestimmung dürfen im WESER-KURIER und auf www.weser-kurier.de nicht für Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren angeboten werden, z.B. Bücher, Zeitschriften, Bilder, Videokassetten, DVDs, CDs oder CD-ROMs mit jugendgefährdenden Inhalten. Ausnahme sind mit "FSK ab 18" bzw. "USK ab 18" gekennzeichnete Datenträger oder Medien (im Rahmen der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes).

5. Drogen, Betäubungsmittel und bewusstseinsverändernde Stoffe

Das Anbieten von Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes und anderer bewusstseinsverändernder Stoffe ist nicht möglich.

6. Eintrittskarten, Fahrscheine und Flugtickets

Eintrittskarten zu Veranstaltungen der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG aA sollten sich am Originalpreis zuzüglich einer Aufwandspauschale (z. B. für Versand und Verpackung) orientieren.

7. Geschützte Pflanzen, Tiere und Produkte von Pflanzen und Tieren

Eine aktuelle Liste finden Sie in der Artenschutz-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz in Bonn unter www.wisia.org.

Informationen zu den Regelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) und den dazu erlassenen EG-Verordnungen bzw. Richtlinien finden Sie unter www.bfn.de/0305_cites.html.

7.1 Pflanzen

Pflanzen oder Produkte von geschützten Pflanzen dürfen nicht angeboten werden. Der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist gewerblich und kann deshalb im Extra-Markt nicht veröffentlicht werden.

7.2 (Haus-)Tiere und Zubehör

Haustiere dürfen nicht verschenkt werden. Jungtiere müssen bei Abgabe mindestens 8 bis 10 Wochen alt sein. Die Abgabe von Tieren an Personen unter 16 Jahren darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern oder deren gesetzlichen Vertretern erfolgen. Gewerbliche Züchter dürfen nicht im privaten Kleinanzeigenmarkt inserieren. Das Anbieten geschützter Tiere und Produkte oder Teile geschützter Tiere, wie Elfenbein oder Elfenbeinprodukte, und der Handel mit Fellen geschützter Arten ist nicht möglich.

8. Lebensmittel

Das Anbieten von Lebensmitteln ist nicht möglich.

9. Demokratiefeindliche Artikel und Relikte/Insignien des Nationalsozialismus

Das Anbieten von Artikeln, die den Nationalsozialismus oder anderes extremistisches und verfassungsfeindliches Gedankengut verherrlichen oder verharmlosen, ist nicht möglich. Dazu gehören Orden, Schriften und Ahnenpässe etc. aus der Zeit des Nationalsozialismus. Gegen Artikel, die einen längeren Zeitraum der allgemeinen Militärgeschichte beschreiben, ist nichts einzuwenden.

10. Waffen und Waffenzubehör

Das Anbieten von Waffen und Waffenzubehör ist nicht möglich.

11. Repliken und Fälschungen

Der Wiederverkauf von Repliken ist nur dann gestattet, wenn diese als solche im Text kenntlich gemacht wurden.